Allgemeine Mietbedingungen
Stand 05.2010
1.Vertragsabschluß
Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters und Bestätigung des Vermieters. Der Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Vermieters. Mieter können eine oder auch mehrere Personen sein, sie müssen im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden. Die Leistungen sind erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrages gebucht.
2.Mietdauer
Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum eines Kalendertages. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines Schadens bleibt den Vermieter vorbehalten.
3.Mietpreis und Bezahlung
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Anzahlungen müssen spätestens 7 Tage nach Eingang des Vertrages beim Vermieter geleistet werden, andernfalls verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Restzahlungen erfolgen bei Abholung der Mietgegenstände. Bei Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei Abholung der Boote in bar fällig. Bei Bestellungen, die eine Mietdauer von drei Tagen und mehr umfassen, ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Mietpreises fällig. Gruppen, Mindestbestellung drei Boote, haben auch bei Tagesbestellungen eine Anzahlung von min. 30% zu leisten.
4. Haftung
Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietgegenstände haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind. Schäden die durch das führen der Boote verursacht werden sind auch vom Mieter zu leisten. Der Vermieter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das die Boote und das sonstige Zubehör ausschließlich zu Kanufahrten mit Freizeitcharakter entliehen werden.
Sollte der Vermieter das Boot bergen oder zum Ausgangsort zurück bringen müssen, sind 50,- Euro pauschal an den Vermieter zu zahlen.
5. Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen. Es sei denn das der Schaden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht.
6.Rücktritt vom Vertrag
Wenn ein Mieter einen Vertrag über die Dauer von 2 und mehr Tagen abgeschlossen hat oder mehr als ein Boot bestellt hat, gelten die folgenden Vereinbarungen:
Tritt der Mieter 21 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von10 % berechnet.
Tritt der Mieter weniger als 21 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % berechnet.
Tritt der Mieter 5 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird der volle Mietpreis fällig.
7.Sonstige Vereinbarungen
Der Mieter bestätigt, das die Benutzer der Boote Schwimmer sind. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das tragen von Schwimmwesten aufmerksam gemacht. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben. Andernfalls wird für die Reinigung der Boote eine Gebühr in Höhe von 10,-€ (Euro) pro Boot erhoben. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche oder Miet vertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietzeit einzuziehen ohne Erstattung des Mietpreises. Es Gelten die Bestimmungen der Landesverordnung über die Benutzung von Wasserfahrzeugen zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung und zur gewerbsmäßigen Bootsvermietung auf den Gewässern Schleswig-Holsteins vom30.04.1969. Weiterhin ist Die Promillegrenze der Straßenverkehrsordnung einzuhalten!
8.Schlußbestimmungen
Eine evtl. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflussen die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.